Ziel dieser Arbeit ist es, den Tatort bei Urheberrechtsverletzungen im Internet zu bestimmen und potentielle Forumstaaten für Rechtsstreitigkeiten aufzuzeigen. Zu diesem Zweck wurden die einschlägigen Rechtsquellen und Gerichtsstände untersucht. Der Schwerpunkt lag dabei beim Tatortgerichtsstand, dessen zu weite Auslegung faktisch zu einem weltweiten Klägergerichtsstand führen würde. Da dies wegen zivilprozessualer Prinzipien zu vermeiden ist, wurden die Möglichkeiten einer einschränkenden Auslegung untersucht. Die Untersuchung ergab, dass derzeit lediglich das Erfordernis einer bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit des Internetangebots als Einschränkungsmöglichkeit des Tatortbegriffs mit der geltenden Rechtslage in Einklang steht. Für weitere Einschränkungen bedarf es einer Gesetzesänderung.