Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) ist der fünfte Teil
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Es beinhaltet die folgenden Teile: allgemeine Bestimmungen, die
einzelnen Vertragsverhältnisse, die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft.
Bundeskanzlei - BK 2023